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fairmelden

Wer hier baut und wer prüft

Wir bauen die Plattform. Eine Kanzlei prüft jeden Fall.

Hinter fairmelden stehen zwei Personen: eine baut und betreibt die Plattform, eine bewertet die Fälle als zugelassene Anwältin oder zugelassener Anwalt. Die Grenze dazwischen zieht das Berufsrecht – und sie ist der Grund, warum über Ihren Fall nie jemand entscheidet, der Ihnen etwas verkauft.

Stand: August 2026. Die Gesellschaft wird gegründet, die Rollen sind geschnitten und besetzt, und wir nehmen die ersten Pilotunternehmen auf.

Warum es fairmelden gibt

Nicht aus einer Idee, sondern aus einer Rechnung, die in kleinen Unternehmen nicht aufgeht. Vier Zahlen beschreiben die Lücke, in die wir hineingehen.

51 bis 58 %

So viele der meldestellenpflichtigen Unternehmen hatten nach den beiden letzten Erhebungen eine interne Meldestelle eingerichtet. Der Rest hat die Pflicht, aber keine Stelle.

43.000 bis 51.000

So viele Unternehmen fehlen in dieser Rechnung: verpflichtet, aber ohne Meldestelle – von rund hunderttausend Pflichtigen. Die meisten davon liegen zwischen 50 und 249 Beschäftigten.

2,1 Mio.

So viele Betriebe haben mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person – und brauchen seit 2006 eine Beschwerdestelle. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nennt die Umsetzung nicht ausreichend.

0,3 bis 4

So viele Meldungen erwartet ein mittelständisches Haus im Jahr. Eine fachkundige Person dafür freizuhalten, samt Vertretung und Verfahren, rechnet sich für niemanden. Für uns rechnet es sich – weil wir es für viele Häuser zugleich tun.

Quellen: Destatis 2024, Bundesagentur für Arbeit 2025, zwei Befragungen Ende 2023 und 2024. Die Lücke ist aus diesen Zahlen gerechnet.

Wer baut, wer prüft

Die Aufteilung folgt keiner Neigung, sondern einer Grenze des Berufsrechts: Wer Fälle rechtlich bewertet, führt kein Unternehmen und verkauft nichts. Deshalb liegt die Geschäftsführung bei der anderen Person.

Produkt und Technik

[Name folgt]

Baut und betreibt alles, was zwischen der Meldung und Ihrer Antwort liegt: Kanal, Fristenautomatik, Fallakte, Verschlüsselung, Betrieb. Hier liegt auch die Geschäftsführung – über Preise, Verträge und Laufzeiten sprechen Sie mit dieser Seite des Hauses.

  • Plattform, Infrastruktur und der laufende Betrieb
  • Die KI-Bausteine, sobald sie kommen – die anwaltliche Freigabe ersetzen sie nie
  • Datenschutz-Organisation, Notfallplan und die dokumentierten Abläufe
  • Diese Website und jeder Satz, der hier steht

Recht

[Name folgt]

Bewertet jeden Fall, gibt jede Mitteilung an die meldende Person frei und schreibt die Ersteinschätzung – als zugelassene Anwältin oder zugelassener Anwalt, mit eigener berufsrechtlicher Haftung. Über Preise und Verträge spricht diese Person nicht.

  • Rechtliche Bewertung und Freigabe jedes einzelnen Falls
  • Die Gutachten zum AGG-Modell und zur Grenze der Rechtsdienstleistung
  • Freigabe unserer Vertrags- und Werbetexte, auch dieser Seite
  • Fachbeiträge und Webinare – keine Preis- und Vertragsgespräche

Die Rollen sind geschnitten und besetzt, die Aufgaben verteilt – deshalb stehen sie schon jetzt hier. Namen und Werdegänge folgen mit der Eintragung der Gesellschaft und der Unterschrift unter den Kooperationsvertrag.

Wer entscheidet was

An einem Fall arbeiten drei Seiten: wir, die Kanzlei und Sie. Die Trennlinie ist keine Geschmacksfrage: Organisieren darf jeder, rechtlich bewerten nur, wer zugelassen ist. Was Sie davon haben, steht in der dritten Zeile.

fairmelden [GmbH & Co. KG i. G.]ÜbernimmtKanal, Fristen, Fallakte, Dokumentation und die Unterlagen. Organisation statt Rechtsdienstleistung – die rechtliche Bewertung liegt bei der Kanzlei.EntscheidetÜber Preise, Verträge und Laufzeiten. Über Ihren Fall entscheidet hier niemand.
Die Partner-KanzleiÜbernimmtLiest jeden Fall, bewertet ihn rechtlich, gibt jede Mitteilung frei, schreibt die Entscheidungsvorlage.EntscheidetDie rechtliche Einschätzung – und steht dafür berufsrechtlich ein. Über Maßnahmen in Ihrem Haus entscheidet sie nicht.
Ihr UnternehmenÜbernimmtMacht den Kanal im Betrieb bekannt, bindet den Betriebsrat ein, stellt ab, was abzustellen ist.EntscheidetJede arbeitsrechtliche und organisatorische Maßnahme. Wir organisieren die Stelle und stellen die anwaltliche Bearbeitung; die Entscheidung im eigenen Haus bleibt bei Ihnen – so will es das Gesetz (§ 14 Abs. 1 HinSchG, § 13 AGG), und so bleibt die Personalhoheit, wo sie hingehört.

Diese Grenze zieht § 2 RDG, keine Hausregel: Wer rechtlich bewertet, braucht eine Zulassung. Unser Modell ist so gebaut, dass es die Linie nicht strapaziert und keine Ausnahme braucht.

Woran Sie uns messen können

Drei Zusagen, die nichts über Haltung sagen. Jede hängt an einer Norm, einem Vertrag oder an etwas, das hier nachzusehen ist.

Wer prüft, verkauft nicht

Über Preise, Laufzeiten und Verträge sprechen Sie nie mit der Person, die anschließend Ihren Fall bewertet. Das Berufsrecht zieht diese Grenze, und die Geschäftsführung bildet sie ab.

Was wir zusagen, prüft eine Anwältin

Verträge, Werbetexte und diese Website gibt die Kanzlei frei, bevor sie erscheinen. Was Sie hier lesen, hat jemand mit berufsrechtlicher Haftung gegengelesen.

Jede Zusage hängt an einem Beleg

Preise stehen offen auf der Website, Marktzahlen mit Quelle und Jahr, Rechtsgrundlagen mit Paragraph. Was wir Ihnen zusagen, steht im Vertrag, den Sie vor der Unterschrift vollständig lesen.

Fragen, die vor der Unterschrift kommen

Was passiert mit unserer Meldestelle, wenn es fairmelden nicht mehr gibt?

Sie betreiben mit uns eine gesetzliche Pflichtstelle – die darf nicht mit uns aufhören, und deshalb ist sie so gebaut, dass sie es nicht muss. Der Export Ihrer Fallakten ist vertraglich zugesichert und auf Anforderung lieferbar: Stammdaten, jede Fallakte als PDF, die Anhänge im Original und die Nachweise über Fristen und Verfahrensschritte. Die HinSchG-Meldungen sind darin nicht enthalten; sie gehen an die übernehmende Meldestelle. Die anwaltliche Bearbeitung schuldet Ihnen ohnehin die Kanzlei und nicht die Plattform – eine eigene Rechtsperson mit eigener Zulassung und eigener Verschwiegenheit. Und die gesetzlichen Fristen hängen an keinem Kopf bei uns: Sie stehen an jedem Fall im System und gehen mit dem Export hinaus. Eine Meldestelle, die sich so übergeben lässt, wechselt den Betreiber; sie hört nicht auf.

Was passiert, wenn eine Meldung Ihr eigenes Haus betrifft?

Dann bearbeitet sie die Kanzlei, nicht wir. Die rechtliche Bewertung liegt ohnehin dort, und den Inhalt einer HinSchG-Meldung bekommen wir nicht zu sehen – auch nicht über unser eigenes Unternehmen. Wer eine Meldung liest, wer sie nie sieht und was ein Arbeitgeber erfährt, steht auf der Seite zur Sicherheit.

Woran können wir Sie vor der Unterschrift messen?

Vertrauen ist bei einer Meldestelle die falsche Kategorie; nachprüfen ist die richtige – und darauf ist diese Aufstellung gebaut. Vor Ihrer Unterschrift liegen vor: der Servicevertrag und der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Liste der Schutzmaßnahmen, das Löschkonzept, die Muster-Verfahrensordnung und der Prüfauftrag für den externen Sicherheitstest. Diesen Test führt ein spezialisiertes Sicherheitsunternehmen vor dem Start durch; das Abnahmekriterium steht schon fest: keine kritischen Befunde. Dazu die Preisliste, die ohne Nachfrage öffentlich ist.

Wer bearbeitet unseren Fall tatsächlich?

Eine zugelassene Anwältin oder ein zugelassener Anwalt der Partner-Kanzlei liest den Sachverhalt, bewertet ihn und verantwortet die Einschätzung persönlich. Vertraglich schuldet Ihnen die Kanzlei diese Leistung, nicht die Plattform. Zum Start bearbeitet eine Kanzlei alle Kunden: eine Handschrift, ein Maßstab, kein wechselndes Gesicht. Getragen wird das von einer zugesagten Prüfkapazität mit Annahme- und Reaktionspflichten, einer Mindestlaufzeit und einer geregelten Fallübergabe. Wächst die Zahl der Kunden, kommen weitere Anwältinnen und Anwälte dazu, nach einem festgelegten Zuteilungsschlüssel.

Was heißt Pilotphase für uns als Kunde?

Sie bekommen die vollständige Leistung: Meldekanal, anonymes Zwei-Wege-Postfach, Fristenautomatik, anwaltliche Prüfung jedes Falls und die Unterlagen für Betriebsrat und Datenschutz. Dazu den direkten Draht zu den beiden Personen, die die Plattform bauen und die Fälle prüfen – ohne Ticketsystem und ohne Zwischenebene. Die Gruppe der Pilotunternehmen bleibt bewusst klein, damit wir jedes Haus persönlich begleiten und Ihre Anforderungen noch ins Produkt einfließen.

Prüfen Sie die Aufstellung, nicht das Versprechen

Wir gehen die Struktur mit Ihnen durch: welche Verträge Sie unterschreiben, wer welche Entscheidung trifft und woran die prüfende Person verdient. Fragen Sie so genau, wie Sie mögen – für diese Fragen ist die Seite gebaut.