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fairmelden

HinSchG-Meldestelle + AGG-Beschwerdestelle

Beide Pflichten. Ein Festpreis. Anwalt inklusive.

fairmelden betreibt Ihre interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und organisiert Ihre AGG-Beschwerdestelle: jeder Fall anwaltlich geprüft, jede Frist überwacht. Beide Kanäle ab 149 € im Monat, netto — keine Stundenabrechnung, keine Kosten pro Fall. Über arbeitsrechtliche Maßnahmen entscheiden Sie, wir liefern die geprüfte Grundlage dafür.

Aktuell in der Pilotphase: Pilotkunden erhalten Sonderkonditionen und ein persönliches Onboarding.

103.300

Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind meldestellenpflichtig (Destatis 2024)

bis 20.000 €

Bußgeld möglich, wenn die interne Meldestelle fehlt (§ 40 HinSchG) — vermeidbar ab 149 € im Monat

Seit 2006

gilt die AGG-Beschwerdestellen-Pflicht — für jeden Arbeitgeber (§ 13 AGG)

Welche Pflichten sind das?

Beide Pflichten gelten unabhängig von Branche und Konjunktur. Die Meldestelle nach HinSchG dürfen Sie auslagern (§ 14 HinSchG); Ihre AGG-Beschwerdestelle organisieren und unterstützen wir.

§§ 12–17 HinSchG

Interne Meldestelle (HinSchG)

Unternehmen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten müssen einen vertraulichen Meldekanal für Hinweise auf Rechtsverstöße betreiben — mit Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen und Rückmeldung binnen 3 Monaten. Die Auslagerung an einen externen Dritten ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen (§ 14 HinSchG).

  • Anonymer Zwei-Wege-Meldekanal
  • Fristenautomatik nach § 17 HinSchG
  • Revisionssichere Dokumentation mit Löschkonzept (§ 11 HinSchG)

§ 13 AGG

AGG-Beschwerdestelle

Jeder Arbeitgeber — ab der ersten beschäftigten Person — muss eine Stelle benennen, bei der sich Beschäftigte über Benachteiligung beschweren können. Viele Unternehmen haben das nie umgesetzt. Ohne dokumentiertes Verfahren fehlt der Nachweis, wenn Beschäftigte Ansprüche nach § 15 AGG geltend machen.

  • Eigener, getrennter Beschwerdekanal
  • Anwaltlich erstellte Entscheidungsvorlagen
  • Die Letztentscheidung bleibt bei Ihnen als Arbeitgeber

So funktioniert es

  1. Live in Minuten

    Paket online abschließen — Ihre Melde-Subdomain, beide Kanäle und das Onboarding-Paket (Aushang mit QR-Code, Intranet-Text, Muster-Verfahrensordnung) stehen sofort bereit.

  2. Wir nehmen an und prüfen

    Meldungen und Beschwerden gehen bei uns ein. Jeder Fall wird anwaltlich geprüft, jede Frist automatisch überwacht. Rückfragen sind auch bei anonymen Meldungen möglich.

  3. Sie entscheiden informiert

    Sie erhalten eine klare Entscheidungsvorlage mit rechtlicher Einordnung. Arbeitsrechtliche Maßnahmen entscheiden Sie — dokumentiert und nachweisbar.

Warum fairmelden

Anwaltliche Prüfung inklusive

Jede Meldung und jede Beschwerde wird von Rechtsanwälten geprüft — im Festpreis enthalten, ohne Stundensätze und ohne Überraschungen.

Jede Frist überwacht

Eingangsbestätigung in 7 Tagen, Rückmeldung in 3 Monaten: Unsere Fristenautomatik überwacht jede gesetzliche Frist — mit Eskalationswarnung, bevor es eng wird.

Anonym auf Wunsch, vertraulich in jedem Fall

Kein Konto, keine IP-Protokollierung im Meldekanal, Rückfragen über ein anonymes Postfach. Wer möchte, meldet ohne Namen; wer Kontaktdaten angibt, wird vertraulich behandelt.

Gehostet in Deutschland

Alle Daten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Auftragsverarbeitungsvertrag, dokumentierte TOMs und Löschkonzept gehören zum Paket.

Ein Festpreis. Keine versteckten Kosten.

Pakete nach Unternehmensgröße — anwaltliche Fallbearbeitung immer inklusive.

Alle Preise und Leistungen

AGG Start

1–49 Beschäftigte

49€ / Monat

Einrichtung einmalig: 0 €

  • AGG-Beschwerdekanal (§ 13 AGG)
  • Anwaltliche Prüfung jeder Beschwerde
  • Entscheidungsvorlagen für den Arbeitgeber
  • Onboarding-Paket & AVV
  • Jahresbericht

Meistgewählt

Compliance S

50–249 Beschäftigte

149€ / Monat

Einrichtung einmalig: 290 €

  • HinSchG-Meldekanal + AGG-Beschwerdekanal
  • Anwaltliche Prüfung jedes Falls
  • Fristenautomatik nach § 17 HinSchG
  • Revisionssichere Fallakte mit Löschkonzept
  • Onboarding-Paket, AVV & Berichtswesen

Compliance M

250–499 Beschäftigte

249€ / Monat

Einrichtung einmalig: 490 €

  • Alle Leistungen aus Compliance S
  • Ausgelegt auf höheres Meldeaufkommen
  • Quartalsberichte
  • Priorisierter Support

Compliance L

ab 500 Beschäftigte

399€ / Monat

Einrichtung einmalig: 990 €

  • Alle Leistungen aus Compliance M
  • Ausgelegt auf hohes Meldeaufkommen
  • Audit-Unterstützung
  • Individuelles Onboarding

Häufige Fragen

Sind wir überhaupt verpflichtet, eine Meldestelle zu betreiben?

Eine interne Meldestelle nach HinSchG ist Pflicht ab in der Regel 50 Beschäftigten (bestimmte Finanzunternehmen unabhängig von der Größe). Eine AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG muss dagegen jeder Arbeitgeber vorhalten — ab der ersten beschäftigten Person.

Dürfen wir die Meldestelle komplett auslagern?

Ja. § 14 HinSchG sieht die Beauftragung eines externen Dritten ausdrücklich vor. Die Pflicht, gemeldete Verstöße abzustellen, bleibt beim Unternehmen — dafür liefern wir Ihnen die aufbereitete Entscheidungsgrundlage.

Und die AGG-Beschwerdestelle?

Hier unterstützen wir Ihre unternehmenseigene Beschwerdestelle als externer Dienstleister: Wir nehmen Beschwerden entgegen, prüfen sie anwaltlich und bereiten die Entscheidung vor. Die Letztentscheidung über arbeitsrechtliche Maßnahmen trifft Ihr Unternehmen — genau so sieht es das Gesetz vor.

Können Beschäftigte wirklich anonym melden?

Anonym ist möglich, vertraulich ist immer. Eine Meldung braucht kein Konto und keine Kontaktdaten; im Meldekanal protokollieren wir keine IP-Adressen. Über ein anonymes Postfach mit Fallcode und Passphrase stellen wir Rückfragen auch dann, wenn wir nicht wissen, wer meldet. Gibt jemand Kontaktdaten an, erfahren davon nur die Personen, die den Fall bearbeiten.

Was passiert bei einer ernsten Meldung?

Jeder Fall wird anwaltlich geprüft und rechtlich eingeordnet. Bei ernsten Fällen erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung; ob und welche Anwältin oder Kanzlei Sie für die weitere Vertretung mandatieren, entscheiden Sie frei.

Wie schnell sind wir startklar?

In Minuten: Sie schließen online ab, und Ihre Meldekanäle samt Onboarding-Paket werden sofort eingerichtet — Aushang veröffentlichen, fertig. Bei den Compliance-Paketen begleiten wir das Onboarding auf Wunsch zusätzlich persönlich.

Sprechen wir über Ihre Meldestelle

Wir nehmen in der Pilotphase eine überschaubare Zahl von Unternehmen auf — zu Sonderkonditionen, mit direktem Draht zum Gründerteam und Einfluss auf die Produktentwicklung.