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fairmelden

Was wir tun, was bei Ihnen bleibt

Die Arbeit, die sonst bei Ihnen liegt.

Hinweise auf Rechtsverstöße und Beschwerden wegen Benachteiligung gehen bei uns ein, nicht bei Ihnen. Jeden Fall prüft eine Anwältin oder ein Anwalt, jede Frist läuft im System mit, die Dokumentation entsteht dabei. Sie müssen dafür niemanden im Haus abstellen, zählen keine Tage und schreiben keine Eingangsbestätigung. Über die Maßnahme entscheiden Sie.

Der AGG-Kanal ab 49 €, beide Kanäle ab 149 € im Monat, netto. Aktuell im Pilotbetrieb: Wir richten Ihre Kanäle persönlich ein.

Vier Wege, dieselben Pflichten

Diese Pflichten erfüllen Sie so oder so. Die Frage ist nur, wer die Arbeit macht – und was am Ende trotzdem auf Ihrem Schreibtisch liegt.

Selbst betreibenLeistetSie behalten alles in der Hand: eigener Kanal, eigene Regeln, kurze Wege im Haus.Bleibt bei IhnenEine Person mit Fachkunde (§ 15 HinSchG), eine Vertretung für Urlaub und Krankheit, jede Frist, jede Antwort.Preis im Monatnach Marktangaben 300 bis 400 €, Arbeitszeit nicht gerechnet
Reine MeldesoftwareLeistetEin fertiger Meldekanal, eine Fallliste, Erinnerungen an Termine – technisch sauber und sofort verfügbar.Bleibt bei IhnenLesen, einordnen, rechtlich bewerten, mit einer anonymen Person schreiben, fristgerecht antworten – und jemanden, der das fachkundig tut.Preis im Monatab etwa 25 bis 50 €, gängig rund 100 €
Kanzlei-VollserviceLeistetGründliche Bearbeitung durch zugelassene Anwältinnen und Anwälte – jeder Fall so ausführlich, wie er es verlangt.Bleibt bei IhnenDie Beschwerdestelle nach dem Gleichbehandlungsgesetz, die dort in aller Regel nicht dazugehört – und die Frage, was die nächste Rechnung kostet.Preis im Monat69 bis 399 €, bei manchen Anbietern Zusatzstunden extra
fairmeldenLeistetBeide Eingänge, die Fristenüberwachung, die anwaltliche Prüfung jedes einzelnen Falls und die Dokumentation – aus einem Vertrag.Bleibt bei IhnenDrei Dinge: den Kanal bekannt machen, einen gemeldeten Missstand abstellen und bei einer Beschwerde die Maßnahme entscheiden.Preis im MonatAGG-Kanal ab 49 €, beide Kanäle ab 149 €, netto

Die Marktpreise in dieser Tabelle stammen aus eigener Recherche in öffentlich zugänglichen Anbieterangaben, Stand August 2026; Namen nennen wir hier nicht. Den Vergleich stellen wir selbst hin, weil er für uns spricht.

Zwei Eingänge, eine Mitte

Ihr Unternehmen bekommt eine eigene Internetadresse mit zwei Eingängen. Getrennt heißt hier wirklich getrennt: eigene Adresse, eigene Aktenzeichen, eigenes Verfahren. Zwei Eingänge, weil zwei Gesetze zwei Rechte geben.

Pflicht ab 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG)

Hinweis auf einen Rechtsverstoß

Hier meldet jemand, dass im Betrieb etwas gegen Gesetze verstößt – Betrug, Schwarzarbeit, Arbeitsschutz. Was darin steht, liest Ihr Unternehmen nicht mit (§ 8 HinSchG).

Pflicht ab dem ersten Beschäftigten (§ 13 AGG)

Beschwerde wegen Benachteiligung

Hier beschwert sich jemand über eine Benachteiligung – wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Identität. Diese Fälle enden bei Ihnen: Sie bekommen eine geprüfte Entscheidungsvorlage.

Ein Verfahren

Dahinter läuft beides gleich: dieselbe Fristenüberwachung, dieselbe anwaltliche Prüfung, dieselbe Fallakte, in der jeder Schritt mit Zeitpunkt und handelnder Person steht.

Ein Unterschied bleibt bis zum Schluss: Wir organisieren Ihre AGG-Beschwerdestelle und stellen die anwaltliche Bearbeitung. Die Verantwortung als Arbeitgeber bleibt bei Ihnen – wir machen sie erfüllbar.

Was passiert, wenn jemand meldet

Sechs Schritte, und an vier Stellen entscheidet ein Mensch. Bei jedem Schritt steht, wer handelt – und die KI entscheidet nirgends.

  1. Die Meldung geht ein

    die meldende Person

    Jemand ruft Ihre Kanaladresse auf, schreibt den Sachverhalt und hängt Belege an – vom privaten Handy, ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Danach bekommt die Person einen Fallcode und sechs Wörter für ihr Postfach.

  2. Ein Mensch ordnet sie ein

    fairmelden und Kanzlei

    Wir lesen die Meldung und ordnen sie von Hand ein; die Kanzlei bestätigt. Landet etwas im falschen Kanal, wird es in den richtigen übernommen – der meldenden Person schadet das nicht.

  3. Zwei Fristen starten

    automatisch

    Beim Eingang rechnet das System zwei Fristen aus: sieben Tage für die Bestätigung, drei Monate für die Antwort. Gewarnt wird lange vorher; eine gesetzliche Frist verschiebt hier niemand (§ 17 HinSchG).

  4. Die Kanzlei prüft

    die Kanzlei

    Eine zugelassene Anwältin oder ein zugelassener Anwalt bewertet den Fall rechtlich und schlägt vor, was zu tun ist. Jeden Text an die meldende Person gibt ein Mensch frei; bei schweren Fällen zwei.

  5. Sie erfahren, was zu tun ist

    Sie

    Bei einem Hinweis sagt Ihnen die Kanzlei ohne Namen, was abzustellen ist. Bei einer Beschwerde bekommen Sie eine geprüfte Entscheidungsvorlage; welche Maßnahme folgt, entscheiden Sie und begründen es.

  6. Abschluss und Löschung

    Kanzlei, dann automatisch

    Zum Abschluss geht die Rückmeldung an die meldende Person, und der Fall bekommt ein Löschdatum: drei Jahre später (§ 11 Abs. 5 HinSchG). Nur eine eingetragene Verlängerung mit Grund hält das an.

Von diesen sechs Schritten liegt einer bei Ihnen – der einzige, den Ihnen ohnehin niemand abnehmen darf; den Rest sehen Sie im Bericht, nicht im Kalender.

Was am ersten Tag bei Ihnen liegt

Wie das geschützt ist →

Nicht ein Zugang und sonst nichts, sondern ein Stapel Unterlagen – die, die Sie sonst selbst schreiben oder einkaufen müssten.

Die beiden Eingänge

  • Eine eigene Internetadresse für Ihr Unternehmen, mit Firmennamen und auf Wunsch Ihrem Logo
  • Getrennte Aktenzeichen, damit Hinweis und Beschwerde nie in derselben Akte landen
  • Ein Postfach ohne Konto: Fallcode und sechs Wörter, auch für anonyme Rückfragen
  • Belege dazu: bis zu zehn Dateien à 25 MB, auf Schadsoftware geprüft
  • Bedienbar vom privaten Handy, in einfacher Sprache und mit dem Vorleseprogramm blinder Beschäftigter

Zum Bekanntmachen im Betrieb

  • Der Aushang als PDF, mit Ihrem Firmennamen und dem QR-Code zu Ihrem Kanal
  • Ein fertiger Text fürs Intranet und für die E-Mail-Signatur
  • Die Muster-Verfahrensordnung: wie Meldung und Beschwerde bei Ihnen ablaufen
  • Die Muster-Betriebsvereinbarung: was festgehalten wird – und dass niemand Leistung oder Verhalten kontrolliert

Was Ihre Datenschutzbeauftragte verlangt

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – unterschriftsreif, nicht erst zu schreiben
  • Die Liste der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
  • Eine vorausgefüllte Vorlage für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Das Löschkonzept: welche Frist wann läuft und wer sie verlängern darf

Wer den Fall bearbeitet – und wer dafür einsteht

Fälle bearbeiten Anwältinnen und Anwälte einer zugelassenen Kanzlei – nicht die Software und nicht unser Betriebsteam. Sie unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit und stehen für ihre Einschätzung berufsrechtlich ein. Vor dem ersten Fall prüft und dokumentiert die Kanzlei, ob sie in Ihrem Haus unbefangen ist.

  1. Meldung

    Sie geht bei uns ein, nicht bei Ihnen. Auch dann, wenn niemand seinen Namen nennt.

  2. Anwaltliche Prüfung

    Die Kanzlei prüft den Sachverhalt und schreibt die Einschätzung, an der sie sich messen lässt – bei schweren Fällen zu zweit.

  3. Rückmeldung

    Sie geht innerhalb der gesetzlichen Fristen an die meldende Person – im Beschwerdefall erst, wenn Sie freigegeben haben.

fairmelden organisiert – Kanal, Fristen, Akte, Unterlagen. Rechtlich bewerten dürfen nur zugelassene Anwältinnen und Anwälte. Wird aus einem Fall ein Rechtsstreit, wählen Sie Ihre Vertretung frei; für eine Empfehlung fließt zwischen uns kein Geld.

Vom Abschluss bis zum ersten Hinweis

Zwischen Ihrer Unterschrift und dem ersten möglichen Hinweis liegt kein Projekt. Es liegt ein Nachmittag, an dem Sie einen Aushang aufhängen.

  1. Paket wählen

    Sie geben Ihre Beschäftigtenzahl an und bekommen das passende Paket. Zum öffentlichen Start läuft das online; heute machen wir es mit Ihnen zusammen.

  2. Kanäle stehen

    Ihre Internetadresse und beide Eingänge werden angelegt. Ab dem öffentlichen Start dauert das Minuten; ab diesem Moment kann jemand melden.

  3. Unterlagen herunterladen

    Aushang mit Ihrem Firmennamen und QR-Code, Intranet-Text, Verfahrensordnung, Betriebsvereinbarung, Datenschutz-Vorlage – als PDF, fertig zum Weitergeben.

  4. Bekannt machen

    Aushang ans schwarze Brett, Text ins Intranet, QR-Code in die Signatur. Erst damit ist der Kanal bekannt gemacht – und genau das verlangt das Gesetz.

Bei Ihnen bleibt, den Kanal bekannt zu machen – ohne das erfüllt er die Pflicht nicht (§ 12 Abs. 5 AGG) – und, wo es einen Betriebsrat gibt, ihn einzubinden.

Welches Paket zu Ihrer Größe passt

Alle Pakete und Preise →

Der Leistungsumfang ist in allen Compliance-Paketen gleich. Was sich staffelt, ist Ihre Größe – und damit, wie viele Fälle wir erwarten.

Nur die AGG-Pflicht – außer im Finanzsektor

Unter 50 Beschäftigten

Kein Bußgeld – aber ohne Beschwerdeverfahren haften Sie auch für Benachteiligungen durch Beschäftigte (§ 15 AGG). Manchmal verlangt ein Großkunde den Kanal wegen des Lieferkettengesetzes.

AGG Start · 49 € im Monat

Beide Pflichten

50 bis 249 Beschäftigte

Ein Kanal, den niemand nutzt, erfüllt die Pflicht nur auf dem Papier. Wer intern niemandem traut, meldet extern – beim Bund 2024 über 1.800 Mal.

Compliance S · 149 € im Monat

Beide Pflichten, mehr Fälle

Ab 250 Beschäftigten

Derselbe Umfang, mehr erwartete Meldungen. Den Bericht ohne Fallinhalte, nach dem Einkauf und Revision fragen, erstellen wir persönlich.

Compliance M und L · 249 und 399 € im Monat

Fragen, die vor der Unterschrift kommen

Dürfen wir das überhaupt an Sie auslagern?

Die Meldestelle ja – das Gesetz nennt den externen Dritten ausdrücklich (§ 14 HinSchG); Sie betrauen uns per Vertrag. Für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten erlaubt derselbe Paragraf sogar eine gemeinsam betriebene Meldestelle; technisch ist das bei uns vorgesehen, den Preis dafür stimmen wir im Gespräch ab. Beim AGG lautet die Antwort enger: Wir organisieren Ihre AGG-Beschwerdestelle und stellen die anwaltliche Bearbeitung. Die Verantwortung als Arbeitgeber bleibt bei Ihnen – wir machen sie erfüllbar.

Was kann zusätzlich auf die Rechnung kommen?

Nichts. Ein Grundpreis sagt wenig, solange daneben ein Stundensatz steht – diese zweite Zeile gibt es hier nicht, auch nicht bei einem aufwendigen Fall. Bei Modellen mit einem Stundenkontingent sind nach dessen Verbrauch im Markt rund 140 € je Stunde üblich. Wie viele Meldungen kommen, weiß vorher niemand: Erhebungen nennen 0,5 bis 1,7 je 100 Beschäftigte im Jahr, bei 200 Beschäftigten also ein bis drei Fälle.

Sehen wir als Arbeitgeber, was gemeldet wurde?

Bei einem Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht. Wen das Gesetz schützt, schützt es auch vor Ihnen: § 8 HinSchG stellt die meldende Person außerhalb Ihrer Reichweite, und deshalb bekommen Sie den Text nicht zu Gesicht. Was Sie bekommen, ist die Ansage der Kanzlei, was zu ändern ist. Bei einer Beschwerde wegen Benachteiligung ist es umgekehrt: Dort müssen Sie entscheiden, also bekommen Sie die Vorlage mit allem, was dafür nötig ist.

Brauchen wir dafür den Betriebsrat?

Wo es einen gibt, ja: Die Einführung eines Melde- und Beschwerdesystems braucht seine Zustimmung (§ 87 BetrVG). Das ist kein Hindernis, sondern ein Termin. Die Muster-Betriebsvereinbarung liegt im Paket und ist für genau dieses Gespräch geschrieben – sie beschreibt, was festgehalten wird und was ausdrücklich nicht: keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, keine Aufzeichnung, wer den Kanal aufruft. Diese Frage steht dort als Erstes beantwortet.

Verarbeitet eine KI unsere Meldungen?

Im Pilotbetrieb nicht: Wir arbeiten mit festen Textvorlagen und ordnen von Hand ein; die Fristen hält das System auch so. Danach übernimmt die KI Zusammenfassung, Einordnungsvorschlag und Textentwürfe – entscheiden wird sie nichts. Vor jeder Verarbeitung ersetzen wir Namen und Kontonummern durch Platzhalter, verarbeitet wird in der EU, mit Ihren Daten wird nichts trainiert. Die Grenze sagen wir dazu: Wer sich als „die einzige Frau in der Spätschicht“ beschreibt, bleibt erkennbar. Wer KI im Haus ausgeschlossen hat, schaltet sie ab.

Was ist, wenn wir wieder wechseln wollen?

Dann kündigen Sie zum Ende der Vertragslaufzeit und bekommen Ihre Daten: Stammdaten, Unterlagen und die Nachweise über Fristen und Verfahrensschritte. Was der Export im Einzelnen enthält, steht im Vertrag. Der Meldekanal bleibt bis zum Vertragsende erreichbar, auch bei offener Rechnung: Eine gesetzliche Pflicht schaltet man nicht als Druckmittel ab.

Der beste Zeitpunkt ist vor der ersten Meldung

Wir nehmen jetzt die ersten Pilotkunden auf – mit Pilotkonditionen für die, die als Erste dabei sind. Nennen Sie uns Ihre Beschäftigtenzahl und ob bei Ihnen ein Betriebsrat besteht – im Gespräch lernen Sie die Kanzlei kennen, die Ihre Fälle bearbeiten würde.