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Zwei Positionen auf der Rechnung

Was es kostet – und was daneben nicht entsteht.

Vier Pakete nach Ihrer Beschäftigtenzahl: 49, 149, 249 oder 399 € im Monat, netto. Dazu einmal die Einrichtung: 0, 290, 490 oder 990 €. Im Monatsbetrag steckt der Betrieb Ihrer Kanäle, das Verfahren dahinter und die anwaltliche Prüfung jedes Falls. Daneben steht kein Stundensatz und keine Gebühr je Meldung.

Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer. Wir sind im Pilotbetrieb: Ihre Kanäle richten wir mit Ihnen ein, abgerechnet wird monatlich per Rechnung.

AGG Start

1–49 Beschäftigte

49€ / Monat

Einrichtung einmalig: 0 €

  • Beschwerdekanal nach § 13 AGG unter eigener Adresse
  • Die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten
  • Geprüfte Entscheidungsvorlage – die Maßnahme wählen Sie
  • Hier gilt allein die AGG-Pflicht, nicht das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Wachsen Sie darüber, kommt der Meldekanal mit Compliance S dazu

Empfehlung

Compliance S

50–249 Beschäftigte

149€ / Monat

Einrichtung einmalig: 290 €

  • Hier kommt der Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu
  • Ab 50 Beschäftigten gelten beide Pflichten
  • Zwei getrennte Verfahren, ein Monatsbetrag
  • Zwei gesetzliche Fristen je Fall: 7 Tage, 3 Monate
  • Anwaltliche Prüfung jedes Falls, ohne zweite Rechnungszeile

Compliance M

250–499 Beschäftigte

249€ / Monat

Einrichtung einmalig: 490 €

  • Leistungsumfang wie Compliance S, ohne Ausnahme
  • Luft für die Fallzahl, die bei 250 bis 499 Beschäftigten zu erwarten ist
  • Mehr Fälle sind eingepreist, nicht nachberechnet
  • Reine Meldesoftware kostet in dieser Größenklasse dasselbe

Compliance L

ab 500 Beschäftigte

399€ / Monat

Einrichtung einmalig: 990 €

  • Leistungsumfang wie Compliance S und M, ohne Ausnahme
  • Gerechnet auf die höchste erwartete Fallzahl
  • Auch ein Jahr weit über dem Schnitt kostet dasselbe
  • 399 € rufen anwaltliche Vollservices im Markt auch ohne AGG-Kanal auf

In jedem Paket enthalten

Diese Leistungen hängen nicht vom Paket ab. Sie stehen im kleinsten Angebot genauso wie im größten – ohne Aufpreis, ohne Zusatzposition.

  • Der Beschwerdekanal nach § 13 AGG, auch im kleinsten Paket
  • Anwaltlich geprüft wird jeder Vorgang, auch im 49-Euro-Paket
  • Das anonyme Postfach für Rückfragen, ohne Konto und E-Mail-Adresse
  • Die revisionssichere Fallakte mit Löschkonzept (§ 11 HinSchG)
  • Der Aushang mit QR-Code, dazu Intranet-Text und Muster-Verfahrensordnung
  • Auftragsverarbeitungsvertrag und die Liste der Schutzmaßnahmen (Art. 32 DSGVO)
  • Der Jahresbericht, mit dem Sie den Betrieb belegen

Möglich ist das, weil in den meisten Jahren nur wenige Meldungen eingehen. Wird es einmal mehr, bleibt Ihr Betrag derselbe.

Was sich zwischen den Paketen unterscheidet

Fünf Zeilen, mehr Unterschied gibt es nicht. Drei davon sind Zahlen; die beiden anderen trennen AGG Start von den Compliance-Paketen.

BeschäftigteAGG Start1 bis 49Compliance S50 bis 249Compliance M250 bis 499Compliance Lab 500
Preis im Monat, nettoAGG Start49 €Compliance S149 €Compliance M249 €Compliance L399 €
Einrichtung einmaligAGG Start0 €Compliance S290 €Compliance M490 €Compliance L990 €
Meldekanal nach HinSchGAGG Startnicht enthaltenCompliance SenthaltenCompliance MenthaltenCompliance Lenthalten
LeistungsumfangAGG StartAGG-BeschwerdestelleCompliance Sbeide KanäleCompliance Mwie Compliance SCompliance Lwie Compliance S

Zwischen Compliance S, M und L ändert sich am Leistungsumfang nichts. Der Preis folgt der Zahl der Fälle, die wir bei Ihrer Größe erwarten – Sie kaufen keine zusätzliche Funktion, sondern Platz für mehr Fälle.

Womit Sie das vergleichen

Vier Zahlen aus dem Markt, damit Sie die Beträge oben einordnen können. Wir nennen Wege, keine Anbieter.

249 €

Reine Meldesoftware für dieselbe Größe

Für 250 bis 499 Beschäftigte ruft ein reines Meldeportal im Markt denselben Betrag auf wie Compliance M. Die Bearbeitung der Fälle bleibt dort bei Ihnen.

100 bis 150 €

Meldestelle an einen Beauftragten abgeben

So viel kostet im Markt die Betreuung der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz allein. Die Beschwerdestelle nach § 13 AGG gehört dort in aller Regel nicht dazu.

1 bis 6 Stunden

Verträge mit Stundenkontingent

Manche Verträge enthalten ein Beratungskontingent von ein bis sechs Stunden im Jahr. Ist es aufgebraucht, beginnt die Stundenabrechnung – und wie viele Stunden ein Fall braucht, weiß vorher niemand.

kein Bußgeld

Wenn jemand Ansprüche geltend macht

Beim Gleichbehandlungsgesetz zahlt niemand an den Staat. Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG gehen an die betroffene Person – das Beschwerdeverfahren kostet ab 49 € im Monat.

Die Marktpreise stammen aus eigener Recherche vom August 2026, netto und ohne Anbieternamen. Prüfen Sie die Beträge nach; wir haben sie deshalb hier hingestellt.

Was nicht dazukommt

Die wichtigste Frage vor einer Unterschrift ist nicht, was etwas kostet, sondern was danach kommt.

Kein Stundensatz

Auf Ihrer Rechnung stehen zwei Positionen: das Paket und, im ersten Monat, die Einrichtung. Eine dritte kommt nicht dazu, auch nach einem langen Fall nicht.

Kein Betrag je Fall

Ob in einem Monat keine Meldung kommt oder drei: Auf der Rechnung steht derselbe Betrag. Die Bearbeitung ist bezahlt, bevor der erste Fall eingeht.

Kein Aufschlag, solange Sie in Ihrer Größenstufe bleiben

Der Betrag bleibt gleich, ob Sie 60 oder 240 Beschäftigte haben. Erst die nächste Stufe ändert ihn, und was sie kostet, steht oben.

Keine Gebühr für die Unterlagen

Aushang, Verfahrensordnung, Betriebsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag und die Vorlage für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung liegen im Paket. Sie kaufen dafür nichts ein und zahlen nichts extra.

Freie Anwaltswahl, wenn ein Fall vor Gericht geht

Wird aus einem Fall ein Rechtsstreit, wird daraus ein eigenes Mandat mit eigener Rechnung – bei der Kanzlei Ihrer Wahl. Wir binden Sie an niemanden, und zwischen uns und einer Kanzlei fließt dafür kein Entgelt. Wir rechnen mit etwa 15 von 100 Fällen.

Vertrag und Wechsel

Was Sie unterschreiben, sehen Sie vorher vollständig. Hier steht, was heute gilt – und was zum öffentlichen Start dazukommt.

Zwei Verträge, mehr nicht

Sie unterschreiben zwei Dinge: den Servicevertrag über Ihre Melde- und Beschwerdestelle und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ein dritter entsteht nur, wenn Sie selbst eine Kanzlei beauftragen.

Laufzeit und Kündigung

Beides steht in der Leistungsbeschreibung, die Sie vor dem Abschluss lesen, nicht danach. In der Pilotphase gehen wir den Vertrag mit Ihnen durch, bevor Sie unterschreiben.

Wie abgerechnet wird

Heute schreiben wir eine Rechnung, monatlich. Zum öffentlichen Start kommen Lastschrift, Zahlung auf Rechnung und die Rechnungsübersicht im Portal dazu. Der Zahlungsdienstleister sieht dann Ihre Stammdaten, nie einen Fall.

Wenn Sie über 50 Beschäftigte wachsen

Dann schalten wir den Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz im selben System dazu. Ihre Adresse bleibt, laufende Fälle bleiben, Sie fangen an keiner Stelle von vorn an.

Wenn Sie wieder gehen

Sie fordern Ihre Daten an und bekommen sie als Paket: Stammdaten, jede Fallakte als PDF, die Anhänge im Original, dazu eine Prüfliste. Der Umfang steht im Vertrag.

Fragen zur Rechnung

Warum kostet die Einrichtung extra?

Weil einmal Arbeit anfällt, die danach nicht wiederkehrt: Ihre Kanäle anlegen, den Aushang mit Ihrem Firmennamen erstellen, Verfahrensordnung und Auftragsverarbeitungsvertrag fertigstellen. Bei Compliance S sind das 290 €, bei M 490 €, bei L 990 € – einmal, mit der ersten Rechnung. Bei AGG Start entfällt sie ganz. In der Pilotphase erlassen wir sie auch bei den Compliance-Paketen. Im Gegenzug dürfen wir Sie als Referenz nennen und bitten Sie um eine öffentliche Bewertung.

Was, wenn bei uns mehr Meldungen eingehen?

An Ihrer Rechnung ändert das nichts. Der Monatsbetrag deckt das laufende Meldeaufkommen ab, und Ihre Stufe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, nicht nach der Zahl der Fälle. Wir haben den Betrag so angesetzt, dass er auch ein Jahr deutlich über dem erwarteten Aufkommen trägt. Eine Zusage auf beliebig viele Fälle ist das nicht – die stünde in keinem Vertrag, den Sie unterschreiben würden.

Was kostet ein ernster Fall zusätzlich?

Im Verfahren nichts. Auch der schwere Fall wird geprüft, dokumentiert und beantwortet, ohne dass eine Position dazukommt. Etwas anderes ist es, wenn daraus ein Rechtsstreit wird – eine Kündigungssache, eine Forderung nach § 15 AGG, eine interne Untersuchung. Das ist dann ein eigenes Mandat, das Sie selbst erteilen und selbst bezahlen, bei der Kanzlei Ihrer Wahl. Was das kostet, vereinbaren Sie dort direkt.

Können wir das Paket später wechseln?

Ja. Überschreiten Sie die 50 Beschäftigten, kommt der Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz im selben System dazu. Ihre Adresse, Ihre Unterlagen und Ihre laufenden Fälle bleiben, wie sie sind. Auch zwischen den Compliance-Paketen wechseln Sie, wenn sich Ihre Beschäftigtenzahl ändert. Heute stellen wir den Wechsel für Sie um, den Weg über das Portal bauen wir später. Wie ein Wechsel abgerechnet wird, steht in den Vertragsbedingungen.

Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?

Sie fordern den Export an, wir geben ihn frei und liefern ihn als verschlüsseltes Paket. Darin: Ihre Stammdaten als Datei, jede Fallakte als PDF, die Anhänge im Original und eine Prüfliste, mit der sich die Vollständigkeit nachrechnen lässt. Einen Knopf im Portal gibt es dafür nicht: Ein solcher Knopf wäre ein weiterer Weg zu heiklen Daten.

Warum ist AGG Start so günstig?

Weil AGG Start genau den einen Kanal enthält, den Sie unter 50 Beschäftigten brauchen: die Beschwerdestelle nach § 13 AGG – bestimmte Finanzunternehmen ausgenommen. Buchbar ist das Paket deshalb unterhalb dieser Grenze. Geprüft wird darin genauso: Die Kanzlei liest jede Beschwerde, und die Unterlagen liegen vollständig bei.

Sagen Sie uns Ihre Beschäftigtenzahl

Daraus ergibt sich Ihr Paket, und Sie wissen den Betrag im ersten Satz unserer Antwort. Wir nehmen gerade die ersten Unternehmen auf: Für sie entfällt die Einrichtungspauschale, im Gegenzug dürfen wir sie als Referenz nennen.